Checkliste zur E-Rechnungspflicht im Möbelhandel
Alle Fristen von 2025 bis 2028 und die 6 Schritte zur Compliance, kompakt auf einer Seite. Speziell für Möbelhäuser und Einrichtungshäuser.
Von 2025 bis 2028 gestaffelt
Ab 2025: Empfangen
Jedes Möbelhaus muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Bis 2026: Übergang
Papier beim Versand noch erlaubt, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 2027: Versenden
Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
Ab 2028: Alle
Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen im inländischen B2B.
Checkliste jetzt herunterladen
Tragen Sie Ihre Daten ein und Sie erhalten die vollständige Checkliste zur E-Rechnungspflicht direkt im Anschluss.
- Alle Fristen 2025, 2027 und 2028 auf einen Blick
- Die 6 Schritte zur E-Rechnungs-Compliance
- XRechnung und ZUGFeRD einfach erklärt
- Speziell für Möbel- und Einrichtungshäuser
So funktioniert es:
- Formular ausfüllen
- Checkliste sofort erhalten
- Ihr Möbelhaus Schritt für Schritt prüfen
- Bei Bedarf kostenlose Demo der E-Rechnung im ERP anfragen
Checkliste E-Rechnungspflicht
Geben Sie Ihre Daten ein
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Nein. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der Norm EN 16931. Ein per E-Mail verschicktes PDF gilt als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Versenden müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028.
XRechnung ist ein reines XML-Format, verbreitet im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD 2.x kombiniert eine lesbare PDF-Ansicht mit den XML-Daten und ist für den Möbelhandel oft der praktischere Weg. Beide erfüllen die gesetzliche Anforderung.
Gerade im Möbelhandel müssen Anzahlungs- und Schlussrechnungen sowie Teillieferungen sauber im strukturierten Format abgebildet und dem richtigen Auftrag zugeordnet werden. Ein im ERP verankertes System übernimmt das automatisch.